Ortsdurchfahrt Friedrichshafen 2021 sofort vom Kfz-Verkehr entlasten - ADFC Bodenseekreis

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Bodenseekreis

Ortsdurchfahrt Friedrichshafen 2021 sofort vom Kfz-Verkehr entlasten

Der ADFC Bodenseekreis hat ein Konzept für Sofortmaßnahmen nach Freigabe der B 31 neu im Jahr 2021 vorgelegt, damit die Ortsdurchfahrt Friedrichshafen vom Kfz-Verkehr entlastet und der Rad- und Fußverkehrs konsequent gefördert wird.

Auf 53 Seiten sind in dem Konzept die notwendigen Maßnahmen beschrieben.

Im 2. Quartal 2021 ist die Verkehrsfreigabe der B 31 neu West geplant. Damit wird die gesamte B 31-Umgehung von Friedrichshafen-Ost bis zum neuen Anschluss Fischbach-West durchgehend befahrbar sein. Die gesamte Umgehungsstraße hat eine Länge von 12,7 Kilometern, die Baukosten aller drei Bauabschnitte betrugen zusammen mindestens 213 Mio. Euro.

Dieser immense Aufwand an Steuermitteln, aber auch die erheblichen Eingriffe in Siedlungsbereiche und intakte Naturräume, welche durch die neue Umgehung entstanden sind, müssen eine Verpflichtung für alle Verantwortlichen sein, alles dafür zu tun, dass sich die Entlastung der Innenstadt und der dort wohnenden Menschen zum frühestmöglichen Zeitpunkt und mit größter Wirksamkeit einstellt. Wegen des hohen Anteils an Ziel- und Quellverkehr auf der B 31 in der Region Friedrichshafen sind steuernde Maßnahmen unverzichtbar, um auch den lokalen Kfz-Verkehr von der Ortsdurchfahrt auf die Umgehung zu lenken.

Vorhandene Verkehrskonzepte, Planungsprozesse und Beteiligungsverfahren der Stadt Friedrichshafen wie der Verkehrsentwicklungsplan, ISEK, die Projekte Uferpark und Friedrichstraße, das Workshopverfahren Ortsdurchfahrt Fischbach oder auch der Bebauungsplan Albrechtstraße haben weder die nötige planerische Reife noch beinhalten sie schnell umsetzbare Maßnahmen für die Umgestaltung der Ortsdurchfahrt.

Der ADFC fordert, zum Zeitpunkt der Verkehrsfreigabe der neuen B 31-Umgehung die Fahrbahn in der Ortsdurchfahrt auf zwei Fahrstreifen mit je 3,25 Meter Breite zu beschränken und dadurch frei werdende Flächen mit Kurzfristmaßnahmen dem Rad- und Fußverkehr zu widmen und auch dem ÖPNV Vorrang einzuräumen.

Mittels Fahrbahnmarkierungen können sofort wirksame Verbesserungen für den Rad- und Fußverkehr erreicht werden. Als Radverkehrsführungen sind je nach verfügbarem Straßenquerschnitt entweder Radfahrstreifen, geschützte Radfahrstreifen oder Schutzstreifen anzulegen. Die Geschwindigkeit soll auf der Ortsdurchfahrt auf Tempo 30 reduziert werden, ein LKW-Fahrverbot ist anzustreben.

Der Fußverkehr profitiert durch die Trennung vom Radverkehr und durch verbesserte Querungsmöglichkeiten der Ortsdurchfahrt. Die Bushaltestellen der Seelinie sollten als Bus-Caps auf der Fahrbahn angelegt werden, wodurch Gefährdungen der Fahrgäste beim Ausstieg auf den Radweg verringert werden können und die Priorität des ÖPNV im Straßenverkehr verbessert wird.

Diese Maßnahmen zur Stärkung des Umweltverbundes aus Öffentlichem Verkehr, Radverkehr und Fußverkehr sind auf Basis des Pariser Klimaabkommens bei allen Abwägungsprozessen konsequent gegenüber konkurrierenden Ansprüchen des motorisierten Individualverkehrs zu priorisieren.

Die Finanzierung dieser Kurzfristmaßnahmen in der Ortsdurchfahrt ist nach dem LGVFG zuschussfähig und sollte im Haushaltsverfahren für 2021 berücksichtigt werden.

Die Maßnahmenvorschläge des vorliegenden ADFC-Konzepts zeigen an 15 Streckenabschnitten detailliert auf, wie die kurzfristige, temporäre Umgestaltung zur Verbesserung der Situation für den Rad- und Fußverkehr erfolgen kann. Dabei wurden alle gültigen Richtlinien für Stadtstraßen und Radverkehrsanlagen berücksichtigt.

Der ADFC appelliert an alle Verantwortlichen in der Kommunalpolitik sowie an die Baulastträger und Verkehrsbehörden, die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zum Zeitpunkt der Vollfreigabe der B 31 neu zu realisieren. Hierfür sind in den kommenden Monaten bis zur Vollfreigabe die notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen, die Planung zu erstellen und die verkehrsrechtlichen Grundlagen zu schaffen. Die Berücksichtigung des ADFC-Konzepts kann diese Schritte beschleunigen und zur Kostenreduzierung beitragen.

Der ADFC ist der Überzeugung, dass die Anwohner der Ortsdurchfahrt nach jahrzehntelangen massiven Einschränkungen ihrer Lebensqualität Anspruch auf eine schnellstmögliche Verbesserung der Verkehrssituation haben. Gleichzeitig müssen die Planungen für die nachfolgenden baulichen Umbaumaßnahmen, bei denen auch städtebauliche Aspekte eine wichtige Rolle spielen, mit Hochdruck vorangetrieben werden.

Das ADFC-Konzept ist hier zum Download verfügbar.


https://bodenseekreis.adfc.de/artikel/ortsdurchfahrt-friedrichshafen-2021-sofort-vom-kfz-verkehr-entlasten

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