Fahrradboxen - ADFC Bodenseekreis

Fahrradboxen

Seit August 2003 können Radler am Stadtbahnhof FN ihren fahrbaren Untersatz in abschließbaren Fahrradboxen sicher und wetterfest abstellen. Im Februar 2006 kamen weitere Boxen am Bahnhof Kluftern und im April 2006 am Haltepunkt Löwental dazu.

Stadtbahnhof Friedrichshafen

Am Stadtbahnhof sind auf der Südseite 28 Boxen, auf der Nordseite 10 Boxen für Dauermieter vorgesehen.
Die Miete beträgt für ein Jahr 80 (65) Euro.

Auf der Südseite stehen 12 Boxen gegen Pfand für 72 Stunden als Kurzzeit-Mietboxen zur Verfügung.
Diese werden nicht vom ADFC verwaltet, Anfragen richten Sie bitte direkt an die Stadtverwaltung Friedrichshafen.


Bahnhof Kluftern

10 Fahrradboxen für Dauermieter stehen hier zur Verfügung. Die Miete beträgt 60 (50) Euro für ein Jahr.
 

Haltestelle Löwental

Je 5 Fahrradboxen auf beiden Seiten der Gleise warten auf Dauermieter. Die Miete beträgt 60(50) Euro für ein Jahr.  


Bahnhof Meckenbeuren

An Gleis 1 stehen 24 Fahrradboxen und an Gleis stehen 18 Boxen für Dauermieter zur Verfügung.
Die Miete beträgt für ein Jahr 60 (50) Euro.


Haltestelle Kehlen

7 Dauermietboxen stehen an der Haltestelle zur Verfügung.
Die Miete beträgt für ein Jahr 60 (50) Euro.


Bahnhof Salem

Am Gleis 1 stehen 20 Fahrradboxen für Dauermieter zur Verfügung.
Die Miete beträgt für ein Jahr 60 (50) Euro.
 

Bahnhof Markdorf

10 Fahrradboxen stehen für Dauermieter zur Verfügung. Die Miete beträgt 60 (50) Euro für ein Jahr.


Bahnhof Kressbronn

Am Gleis 1 stehen ab 1. Juni 2022 zwölf abschließbare Fahrradboxen für Dauermieter zur Verfügung.
Die Miete beträgt für ein Jahr 60 (50) Euro.


Kontakt

Fahrradboxen Friedrichshafen

Gerhard Leiprecht
RadBoxFN(..at..)adfc-bw.de

 

Fahrradboxen Markdorf

Willy Schuster
RadBoxMarkdorf(..at..)adfc-bw.de
Mobil: 0160 1406678
 

Fahrradboxen Meckenbeuren und Kehlen

Otto Remmert
RadBoxMeckenbeuren(..at..)adfc-bw.de
Mobil: 0151 46748788
 

Fahrradboxen Salem

Wolfgang Olek
RadBoxSalem(..at..)adfc-bw.de
Tel. 07553 1717
 

Fahrradboxen Kressbronn

Roland Rinn
RadBoxKressbronn(..at..)adfc-bw.de
Mobil: 0151 50423817

Preise in Klammern gelten für ADFC-Mitglieder.


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Codierung

Wir codieren ihr Fahrrad mit dem von der Polizei entwickelten EIN-Code (Eigentümer-Identifizierungs-Nr.).

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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