Helmut Reitemann, Landratsamt - ADFC Bodenseekreis

Helmut Reitemann, Landratsamt

Interview mit Helmut Reitemann

Kreis-Dezernent Helmut Reitemann ist u.a. für den Kreisstraßenbau zuständig. Bernhard Glatthaar stellte folgende Fragen an ihn.

ADFC: Herr Reitemann, wo liegen in Ihrem Dezernat die Berührungspunkte zum Radverkehr?

Reitemann: Durch die Verwaltungsreform ist seit 1. Januar 2005 das Straßenbauamt in mein Dezernat eingegliedert worden. Damit ist der Landkreis nun neben dem Straßenbetriebsdienst (d.h. Unterhaltung, insbesondere Winterdienst) auch für die Planung und den Bau von Kreisstraßen verantwortlich. Damit ist bei jeder Kreisstraßenmaßnahme mit zu entscheiden, ob und in welchem Umfang auch bauliche Maßnahmen für den Radverkehr erforderlich sind.

ADFC: Wo gibt es aus Ihrer Sicht den größten Handlungsbedarf für den Radverkehr im Bodenseekreis, und wo konnte der Kreis in den letzten Jahren spürbare Fortschritte erzielen?

Reitemann: Aus meiner Sicht ist der größte Handlungsbedarf in der Vernetzung der bestehenden Radwegeverbindungen zu sehen. Das bedeutet zum Einen die bauliche Schließung von Radweglücken, insbesondere zum Anschluss des "Hinterlandes" an den Radverkehr im seeufernahen Bereich, und zum Andern die Anbringung einer durchgängigen Beschilderung von Radwegeverbindungen, die auch den ortsunkundigen sicher an sein anvisiertes Ziel führt.

Der Bodenseekreis hat in seinem mittelfristigen Kreisstraßenausbauprogramm auch einen Programmteil "Radwegebau" ausgewiesen. Hier konnten in den letzten Jahren an folgenden Radwegen folgende bauliche Maßnahmen umgesetzt werden:

- Tannau - Laimnau
- Liebenau - Siggenweiler
- Altheim - Frickingen
- OD Unterteuringen - Oberteuringen
- Markdorf - Grünwangen - Untersiggingen
- Weildorf - Beuren
- Jettenhausen - Berg (bei FN)
- Oberteuringen - B 33
- Heiligenberg - Waldparkplatz
- Neukirch - Kreisgrenze
- Kressbronn - Berg
- Reutemühle - L 200
- Andelshofen - L 200 (Realisierung demnächst)

 Um eine durchgängige, kreiseinheitliche Beschilderung umsetzen zu können, ist im Vorfeld eine umfangreiche Erhebung der Radwegverbindungen und der erforderlichen Schilder notwendig. Hier arbeitet das Landratsamt Hand-in-Hand mit dem Arbeitskreis "Radwegweisung" zusammen, um ein kreiseinheitliches Konzept, das dann von den verschiedenen Straßenbaulastträgern umgesetzt werden kann, zu erarbeiten. Zu Beginn des Jahres 2006 werden weitere Sitzungen des Arbeitskreises stattfinden.

ADFC: Wo liegen für den Landkreis die Schwerpunkte für den Radverkehr in den kommenden Jahren?

Reitemann: Der Schwerpunkt liegt eindeutig bei der einheitlichen Beschilderung. Es muss nun gelingen, möglichst schnell ein einheitliches Konzept zu erarbeiten, um dann mit den Städten und Gemeinden, dem Regierungspräsidium als Vertreter für die Landes- und Bundesstraßen sowie in Abstimmung mit dem Kreistag einen Aktionsplan zur Umsetzung dieser Beschilderung aufzulegen.

Den Arbeitskreis "Radwegweisung" werden wir Anfang 2006 einberufen, sobald alle vorliegenden Grunddaten erfasst sind.

Bauliche Maßnahmen können nur im Zusammenhang mit anstehenden Kreisstraßenbaumaßnahmen, für die eine staatliche Förderung gewährt wird, verwirklicht werden. Separate Maßnahmen sind aufgrund der schwierigen Finanzlage des Kreises derzeit nicht finanzierbar.

ADFC: Was erhoffen Sie sich von der Zusammenarbeit mit dem ADFC?

Reitemann: Zum einen wünsche ich mir einen sehr offenen und konstruktiven Dialog und viele positive Anregungen zum Thema Radverkehr, zum anderen auch die tatkräftige Mithilfe im Arbeitskreis „Radwegweisung", insbesondere bei der Erhebung der Grunddaten. Andererseits aber auch das Verständnis dafür, dass aufgrund der finanziellen Situation der Kommunalhaushalte nicht alles, was wünschenswert ist, auch (kurzfristig) realisierbar sein wird.


https://bodenseekreis.adfc.de/artikel/helmut-reitemann-landratsamt

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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