Martin Hahn, Landtagsabgeordneter - ADFC Bodenseekreis

Martin Hahn, Landtagsabgeordneter

Martin Hahn ist Mitglied des Landtags Baden-Württemberg und Mitglied des Kreistags Bodenseekreis. Die folgenden Fragen stellte Bernhard Glatthaar.

ADFC: Welchen persönlichen Bezug haben Sie zum Fahrradfahren?
 
Hahn: Im Alltag nutze ich das Fahrrad leider viel zu wenig. Das liegt mit an der geografischen und topografischen Lage von Walpertsweiler und dem Helchenhof und auf jeden Fall auch an der hohen Termindichte. Als Alltagsradler kann ich mich deswegen sicher nicht bezeichnen, aber der Gruppe der Freizeitradler, die sich aus Spaß aufs Fahrrad setzen, gehöre ich ganz bestimmt an. Bewegung an der frischen Luft macht mir Freude. Ausdauertraining draußen – sei es beim Laufen oder Radfahren – hilft mir beim Entspannen und Erholen. Ich bekomme den Kopf frei. Dass Radfahren die Gesundheit fördert ist kein Geheimnis. Und nachhaltige Verkehrspolitik ist ohne den Radverkehr undenkbar.
 
ADFC: Welche Projekte der Landesregierung zur Förderung des Radfahrens sind besonders für die Bodenseeregion von Bedeutung?
 
Hahn: Ziel der Landesregierung ist es, Baden-Württemberg zu einer Pionierregion für nachhaltige Mobilität zu machen und das Land dabei fußgänger- und fahrradfreundlicher zu gestalten. Grün-Rot hat sich das Ziel gesteckt, den Anteil des Radverkehrs bis 2020 auf 20 Prozent zu steigern. Das gilt natürlich auch für unsere Bodenseeregion. Wir, also die Politik, können steuern, indem wir Fahrrädern den Vorrang einräumen, Fahrradinfrastruktur und damit den Fahrradverkehr gezielt fördern. Im vergangenen Jahr erhöhte die Landesregierung die Fördermittel für kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur von 10 auf 15 Millionen Euro.
Der Bodenseekreis profitiert – um ein konkretes Beispiel zu nennen – vom Förderprogramm kommunale Rad-  und Fußverkehrsinfrastruktur nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). Das Land bezuschusste 2013 und 2014 mehrere Vorhaben des Bodenseekreises und eines der Stadt Friedrichshafen.
Fördern heißt hier aber immer, dass das Land nicht alles bezahlt. Voran geht es nur, wenn die Kommunen den anderen Teil finanzieren. Nicht voran kommen wir, wenn sich der Landkreis beim Radwegebau nahezu vollständig zurückzieht, sich zurücklehnt und die Radwege allein von Land und Gemeinden finanzieren lassen möchte. Das führt zu einem gewaltigen Planungs- und Umsetzungsstau. Als nächstes Projekt steht der Neubau eines Rad- und Gehweges zwischen Tannau und Untereisenbach an der K 7716 an. Das Vorhaben kann noch nachträglich ins Programm aufgenommen werden, wenn noch Geld zur Verfügung steht, weil es zum Beispiel nicht abgerufen worden ist.
2012 haben wir, die grün-rote Landesregierung, die neue Förderrichtlinie „RL-Radinfrastruktur“ für Radwege und weitere Fahrrad-Infrastrukturmaßnahmen eingeführt. Vorteile sind die Festbetragsförderung von 50 Prozent und die Absenkung der Bagatellgrenze von 200.000 auf 50.000 Euro.
Das Verkehrsministerium erarbeitet gerade eine konzeptionelle und strategische Grundlage für die Förderung des Fahrradverkehrs in Baden-Württemberg. Im Sommer 2015 soll der Abschlussbericht vorliegen. Die Ergebnisse werden natürlich auch den Bodenseekreis betreffen.
 
ADFC: Wo ist der Bodenseekreis bereits vorbildlich, was die Infrastruktur für Radfahrer betrifft? Wo liegen nach Ihrer Einschätzung die drängenden Probleme?
 
Hahn: In den vergangenen Jahren haben der Bodenseekreis und auch die Städte und Gemeinden einiges für den Fahrradverkehr getan. Der Landkreis selbst hat sich jedoch sehr zurückgehalten und zum Teil sogar eigene Gelder durch Landesmittel ersetzt. Das muss sich ändern. Zurzeit verweist der Landkreis auf die sich in Arbeit befindende Radverkehrskonzeption Bodenseekreis, die im Frühsommer dieses Jahres erwartet wird. Wenn diese fertig ist, müssen wir im Kreis endlich wieder mehr Mittel einstellen, um mit dem Radverkehr schneller voran zu kommen. Mit dem Fahrradverkehr geht es auch im Bodenseekreis nur Schritt für Schritt vorwärts, auch wenn der politische Wille mittlerweile da ist. Ein gutes Beispiel ist hier Friedrichshafen. Ich wünsche mir, dass es in jeder Stadt ein Radverkehrskonzept gibt. Ladestationen für E-Bikes und Pedelecs muss es genauso geben wie Tankstellen für Autos.
Bei uns im Bodenseekreis spielen die Freizeitradler eine wichtige Rolle. Der Fahrradtourismus hat eine große wirtschaftliche Bedeutung für die Region, denn der Bodenseeradweg ist einer der beliebtesten touristischen Radfernwege in Deutschland. Im Sommer hat er seine Kapazitätsgrenze mehr als erreicht. Hier besteht noch Handlungsbedarf. Die Radinfrastruktur ist für die Bodenseeregion enorm wichtig, gerade auch wegen des Tourismus. Die vielen Radtouristen, die pro Jahr am Bodensee Fahrradfahren wollen, erwarten eine gute Infrastruktur sowie Umsteigemöglichkeiten auf die Bahn und das Schiff.  
Ich sehe den Fahrradverkehr als Teil der vernetzten Mobilität. Attraktiv ist der Fahrradverkehr für die Alltagsradler und die Freizeitradler, wenn es Umsteigemöglichkeiten gibt. Ob wir in Zukunft bessere Mitnahmemöglichkeiten für Fahrräder in öffentlichen Verkehrsmitteln schaffen oder besser mehr Leihräder, auch E-Bikes, an Bahnhaltepunkten, Busbahnhöfen oder P&R-Parkplätzen benötigen, werden wir noch testen müssen.
 
ADFC: Wie sehen Sie die Rolle des ADFC auf Landes- und Kreisebene?
 
Hahn: Der ADFC ist ein wichtiger Impuls- und Ideengeber für den Radverkehr. Er ist die Lobby der Radfahrer. Durch Hartnäckigkeit und engagierte Arbeit hat er es geschafft, den Radverkehr in den Blickpunkt der Öffentlichkeit zu rücken und Politik und Verwaltung immer wieder auf die Mängel und Herausforderungen hingewiesen. Die Sachkompetenz des ADFC und seiner Mitglieder ist hoch. Besonders bei uns im Bodenseekreis spielt der ADFC eine wichtige Rolle, da die agierenden Personen es durch ihre Kompetenz und Leidenschaft beim Thema Radverkehr geschafft haben, den selben zu einem wichtigen und gleichberechtigten Partner im Verkehr zu machen.
Eine wichtige Rolle spielte der ADFC  auch bei der Qualitätssicherung der wegweisenden Beschilderung an den 19 offiziellen Landesradfernwegen in Baden-Württemberg. Das waren rund 4.800 Kilometer im Auftrag der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW).

ADFC: Vielen Dank für das Interview.


https://bodenseekreis.adfc.de/artikel/martin-hahn-landtagsabgeordneter

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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