Regine Wehlen und Stefan Haufs, Radverkehrskoordinatoren des Bodenseekreises - ADFC Bodenseekreis

Regine Wehlen und Stefan Haufs, Radverkehrskoordinatoren des Bodenseekreises

Der Bodenseekreis hat 2017 die Stelle des Radverkehrskoordinators geschaffen. Diese Aufgabe mit ihren vielfältigen Themen nehmen Stefan Haufs vom Amt für Kreisentwicklung und Regine Wehlen vom Straßenbauamt gemeinsam wahr.

Regine Wehlen und Stefan Haufs

Bernhard Glatthaar stellte den beiden Radverkehrskoordinatoren folgende Fragen:

ADFC: Sie teilen sich im Bodenseekreis seit Ende 2018 die neu geschaffene Stelle des Radverkehrskoordinators. Welches sind Ihre Aufgaben und Zuständigkeiten?

Haufs: Ich bin für das Rad-Marketing und die Kommunikation des Themas „Radfahren“ zuständig. Dies beinhaltet den Alltags- und touristischen Radverkehr. Dementsprechend sind die Aufgabengebiete breit gefächert. Schwerpunkte meiner bisherigen Tätigkeit waren zum Beispiel das Marketing für vier weitere touristische Radrouten im Westkreis zu organisieren sowie auch die erstmalige Teilnahme des Kreises am STADTRADELN 2018. Die Arbeit ist spannend, weil man mit vielen Akteuren „rund um den See“ in Kontakt kommt.
Wehlen: Der zweite Teil der Stelle des Radverkehrskoordinators ist im Straßenbauamt angesiedelt und betrifft hauptsächlich die Infrastrukturmaßnamen. Meine Aufgaben sind dabei das Management und die Umsetzung der Baumaßnahmen entsprechend der Radverkehrskonzeption, die Planung von Radwegen an Kreisstraßen sowie die Koordination und Dokumentation der Radweg-Maßnahmen von Bund, Land und Gemeinden.

ADFC: Wo ist der Bodenseekreis bereits vorbildlich, was die Infrastruktur und Angebote für Radfahrer betrifft? Wo liegen nach Ihrer Einschätzung die vordringlichen Probleme?

Wehlen: Der Bodenseekreis hat mit 1.100 km bereits ein vergleichsweise großes Radverkehrsnetz und eine flächendeckende Radwegweisungsbeschilderung. Der Handlungs- bzw. Investitionsbedarf wird im Radverkehrskonzept des Kreises - nach Baulastträgern strukturiert - aufgezeigt. Die Maßnahmen des Bodenseekreises arbeiten wir sukzessive ab. In den letzten drei Jahren haben wir 4,7 km Radwege und vier Querungshilfen realisiert. In 2019 sollen 2,3 km Radwege und zwei Querungshilfen an Kreisstraßen hinzukommen. Ein Großteil der Maßnahmen liegt jedoch bei Bund und Land. Um hier zügiger voran zu kommen, ist es wichtig, dass auch seitens des Landes genügend finanzielle und personelle Ressourcen bereitgestellt werden.  Für alle Baulastträger liegen die größten Herausforderungen meist beim Grunderwerb – hier kommt es immer wieder zu deutlichen Verzögerungen wichtiger Projekte.
Haufs: Vorbildlich ist das Radverkehrskonzept aus dem Jahr 2016, welches in acht Handlungsfeldern Ziele vorgibt, um den Radverkehrsanteil bis 2025 auf 22 % zu erhöhen. Positive Effekte ergeben sich dabei auch in Bezug auf die energiepolitischen Ziele des Kreises, da sich die Erhöhung des Radverkehrsanteils positiv auf die Klimaziele des Kreises auswirkt. Mit dem Velo-Ring und dem Rad-Parkhaus investiert besonders die Stadt Friedrichshafen in die Radmobilität. Auch die Machbarkeitsstudie zum Radschnellweg zwischen Baindt und Friedrichshafen zählt zu den Meilensteinen der Radförderung. Gleichwohl tragen auch kleinere Maßnahmen wie Ampelgriffe oder Trixi-Spiegel zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei. Die Herausforderung liegt darin, auf dem gesamten Kreisgebiet ein einheitliches Angebot mit hoher Qualität zu schaffen.

ADFC: Haben Sie bereits Schwerpunkte für Ihre Arbeit in den nächsten Jahren definiert?

Haufs: Längerfristig streben wir die AGFK-Landesauszeichnung als fahrradfreundlicher Landkreis an. Dies erfordert Bemühungen auf vielen Ebenen. Selbst das Thema Fußverkehr wird in diesem Rahmen berücksichtigt, da der Verkehr der Zukunft als multimodales System verstanden wird, in dem der Radverkehr ein Baustein von vielen darstellt. Abgesehen davon sind weitere Kampagnen geplant. Für 2019 ist eine Cargo-Bike-Roadshow oder die Ausweitung der STADTRADEL-Kampagne auf weitere Kreiskommunen angedacht. Ferner ist beabsichtigt, in das Förderpaket „RadKULTUR“ einzusteigen.
Wehlen: Der Schwerpunkt meiner Arbeit wird klar auf der Verbesserung der Radinfrastruktur liegen. Ziele hierbei sind wichtige Lücken im Radnetz zu schließen, Querungen vor Ortsdurchfahrten zu verbessern und die Sicherheit durch Rand- und Furtmarkierungen zu erhöhen. Dies sind alles kleine Bausteine, die in Summe dazu beitragen sollen möglichst viele Menschen aller Altersgruppen dazu zu bewegen, aufs Rad umzusteigen.


https://bodenseekreis.adfc.de/artikel/regine-wehlen-und-stefan-haufs-radverkehrskoordinatoren-des-bodenseekreises

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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