Sicher beleuchtet mit dem Rad unterwegs - ADFC Bodenseekreis

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Bodenseekreis

Sicher beleuchtet mit dem Rad unterwegs

Viele Fahrräder von Schülern haben eine defekte Beleuchtungsanlage, zu dieser Einschätzung gelangt der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC). Besonders im Herbst, wenn Kinder morgens im Dunkeln zur Schule fahren.

Viele Fahrräder von Schülern haben eine defekte Beleuchtungsanlage, zu dieser Einschätzung gelangt der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC). Besonders im Herbst, wenn Kinder morgens im Dunkeln zur Schule fahren, setzen sie sich damit besonderen Gefahren aus. Zudem droht Beleuchtungssündern ein Bußgeld ab 10 Euro. Dies gilt natürlich auch für erwachsene Radler, die als Vorbild selbstverständlich immer mit Licht fahren sollten.

Für Radfahrer sind vorne ein weißer Scheinwerfer und Reflektor Pflicht, außerdem ein rotes Rücklicht und ein großer roter Flächenreflektor, sowie gelbe Pedal- und Speichenreflektoren. Zulässig sind auch reflektierende Ringe an Reifen oder Felgen.

Der ADFC ruft Eltern dazu auf, auf eine funktionierende Beleuchtung bei den Rädern ihrer Kinder zu achten und dafür zu sorgen, dass sie diese auch einschalten. Problematisch ist oftmals auch die mindere Qualität von Lichtanlagen an Kinder- und Jugendrädern, so der ADFC. Aber Standlicht hinten und ein Nabendynamo sind kein Luxus, sondern sinnvolle Investitionen für die Sicherheit der Kinder, denn ein Nabendynamo funktioniert bei jedem Wetter. Reflektorbänder am Körper und helle Kleidung ergänzen eine funktionierende Fahrradbeleuchtung, können sie aber nicht ersetzen.

Um hochwertige Räder mit einer funktionierenden Lichtanlage vor Diebstahl und Vandalismus zu schützen, appelliert der ADFC an die Stadt- und Kreisverwaltung, an Schulen sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zur Verfügung zu stellen. Das Fahrrad sollte stabil geparkt werden können und am Rahmen anschließbar sein. Leider sind solche modernen Abstellanlagen an den wenigsten Schulen im Bodenseekreis vorzufinden.

Schließlich bittet der ADFC vor allem die Autofahrer, auch dann an die schwächeren Verkehrsteilnehmer zu denken, wenn man sie - auch mit Beleuchtung - nicht gut sieht. Vor allem Kinder und ältere Menschen stehen im Verkehr unter besonderem Schutz. Laut § 3, Abs. 2a der Straßenverkehrsordnung müssen Fahrzeugführer „sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.“ Langsamer fahren heißt mehr sehen, denn rechtzeitig sehen und reagieren können, ist von der Geschwindigkeit abhängig. Das gilt besonders im Dunkeln, so der ADFC.


https://bodenseekreis.adfc.de/neuigkeit/sicher-beleuchtet-mit-dem-rad-unterwegs

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