Teilfreigabe der B 31 neu gefährdet Radfahrer
Der ADFC lehnt die vorgezogene Teilfreigabe der B 31 neu ab, denn es entstehen für den Radverkehr und auch den Fußverkehr ausschließlich Nachteile.
Die Gutachten von Modus Consult und des Stadtbauamts betrachten nicht alle Strecken und Knoten, die von der Teilfreigabe betroffen sind. Der ADFC kritisiert vor allem, dass die Auswirkungen der Teilfreigabe auf den Rad- und Fußverkehr überhaupt nicht untersucht wurden. Der ADFC hat seine Argumente und die Kritikpunkte in einer ausführlichen Stellungnahme zusammengefasst.
Am westlichen Ortsende von Fischbach muss der Radverkehr in Richtung Immenstaad den neuen Anschlussknoten passieren, bei dem wegen der Teilfreigabe die Signalisierung ebenfalls in Betrieb gehen muss. Dadurch entstehen erhebliche Wartezeiten, was zur Haupturlaubszeit am Bodensee-Radweg eine Zumutung ist. Wer diese Wartezeiten an der Ampel und den Umweg vermeiden will, kann vorher beim Campingplatz oder der Zufahrt zum Grenzhof die B 31 alt überqueren, auf der bis zur Vollfreigabe aber immer noch 20.000 Kfz/Tag und der komplette Schwerverkehr fährt. Diese Querungen sind gefährlich und gerade für Gruppen und Familien unzumutbar. Der ADFC hält diese Verkehrsführung für inakzeptabel und eine Gefahr für das Image unserer Ferienregion.
Durch die Teilfreigabe ergeben sich auch an anderen Knotenpunkten neue Probleme: Es sind längere Wartezeiten an den Knotenpunkten der Ludwig-Dürr-Schule und an der Hochstraße geplant, was sich auf Radfahrer und Fußgänger negativ auswirkt. An der Maybach- und Albrechtstraße entfällt durch die geänderte Ampelschaltung außerdem die Grüne Welle mit der Folge zusätzlicher Staus und einer höheren Schadstoffbelastung für die Anwohner.
Unverständlich ist, dass in den Gutachten die Kreuzungen der Sonnenberg- und Waggershauser Straße nicht auf ihre Leistungsfähigkeit untersucht wurden.
Ein gravierender Fehler des Gutachtens ist die Schlussfolgerung, dass keine rechtliche Notwendigkeit für Lärmschutz abzuleiten sei. Dies ist falsch, denn auch ohne die Teilfreigabe wäre die Stadt wegen der hohen Lärmwerte an den betroffenen Straßen verpflichtet, Tempo 30 anzuordnen. Das Gutachten von Modus Consult empfiehlt außerdem Tempo 30 zur „Kompensation der Auswirkungen, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Akzeptanz der Bevölkerung“. Der ADFC kritisiert die städtische Verkehrsbehörde, die sich dieser Empfehlung des Gutachters nicht anschließt.
Das Regierungspräsidium begründet die vorgezogene Teilfreigabe mit dem volkswirtschaftlichen Nutzen des fertig gebauten Abschnitts, ohne eine Gegenüberstellung mit den entstehenden Zusatzkosten vorzulegen. Die Vorgehensweise des Regierungspräsidiums und der Deges zeigt, dass die vorgezogene Teilfreigabe eine höhere Priorität in der Bauplanung hatte als die Fertigstellung der Rad- und Fußgängerbrücke über die B 31 neu in Eichenmühle.
Der ADFC vermisst eine breit angelegte und transparente Verkehrsuntersuchung und hält deshalb die von Regierungspräsidium und der Stadt Friedrichshafen getroffene Ermessenentscheidung nicht für ausgewogen, da sie einseitig den Rad- und Fußverkehr benachteiligt und neue Gefahrenstellen mit sich bringt.
Am 29.07.2020 antwortete das Regierungspräsidium in einer gemeinsamen Antwort mit Deges und der Stadt Friedrichshafen auf unsere Stellungnahme: