Flickenteppich dank Behördenwillkür
2009 wurde die Schmidstraße in Friedrichshafen als erste Fahrradstraße im Bodenseekreis angeordnet, aber es dauerte einige Jahre, bis in Friedrichshafen weitere Fahrradstraßen dazukamen.
2009 wurde die Schmidstraße in Friedrichshafen als erste Fahrradstraße im Bodenseekreis angeordnet, aber es dauerte einige Jahre, bis in Friedrichshafen weitere Fahrradstraßen dazukamen. Andere Kommunen zögerten ebenfalls, doch in den letzten Jahren wurden am Bodensee-Radweg und auf der B 467 alt in Tettnang weitere Fahrradstraßen eingerichtet. Im Jahr 2023 kam endlich die Mauracher Straße in Uhldingen-Mühlhofen dazu.
Wie bei allen Verkehrsanlagen ist die Beschilderung auch bei Fahrradstraßen geregelt: Ein quadratisches Schild zeigt den Anfang und das Ende der Fahrradstraße an. Über die gesetzliche Beschilderung hinaus sind verkehrsplanerische Qualitätsstandards und Gestaltungshinweise anerkannt, welche die Erkennbarkeit und die Akzeptanz von Fahrradstraßen erhöhen.
Die „Musterlösungen für Radverkehrsanlagen Baden-Württemberg“, die vom Verkehrsministerium per Erlass eingeführt sind, geben eindeutige Hinweise zu den ergänzenden Markierungen auf Fahrradstraßen: Die Musterlösungen schreiben für die Markierung des Verkehrszeichens 244.1 StVO („Fahrradstraße“) auf der Fahrbahn eine Größe von mindestens 2,0 m vor. Für den ADFC sind die Einhaltung der Musterlösungen und eine einheitliche Gestaltung aller Fahrradstraßen essentiell, um auch dem Radverkehr eine einheitliche Infrastruktur anzubieten.
Trotz der eindeutigen und bundesweit einheitlichen Rechtslage und dem anerkannten Stand der Technik bei der Gestaltung von Fahrradstraßen ist leider zu beobachten, dass die Fahrradstraßen im Bodenseekreis nicht einheitlich gestaltet sind: Manchmal ist das markierte Verkehrszeichen 244.1 StVO nach Vorschrift groß markiert, manchmal deutlich zu klein und nicht mittig auf der Fahrbahn. Manchmal sind Randmarkierungen zu parkenden Kfz vorhanden, manchmal nicht. Für den ADFC ist es unverständlich, dass die Verkehrsbehörden im Bodenseekreis es nicht schaffen, eine einheitliche Fahrrad-Infrastruktur zu schaffen.
Gerade auf dem Bodensee-Radweg ist es peinlich, den Flickenteppich bei der Gestaltung von Fahrradstraßen zu sehen. Warum diese uneinheitliche Umsetzung? Aus Sicht des ADFC handelt es sich nicht um fundierte Ermessensentscheidungen der Behörden, sondern um persönliche Neigungen der entscheidenden Personen.
Ähnlich verhält es sich bei den Informationsbannern für Fahrradstraßen: Der ADFC hatte bei der Eröffnung der Fahrradstraße auf der alten B 467 in Tettnang vorgeschlagen, die Verkehrsteilnehmer über die Verhaltensregeln auf einer Fahrradstraße aufzuklären. Als Banner schlug der ADFC ein Motiv vor, das in Nordrhein-Westfalen seit Jahren vielfach zum Einsatz kam. Die Polizeidirektion und die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises lehnten die Banner an der alten B 467 ab, denn sie würden den Verkehr zu stark ablenken...
Aber es gibt einen Lichtblick: Die „Arbeitsgemeinschaft fahrrad- und fußgängerfreundlicher Kommunen in BW“ (agfk bw) bietet ihren Mitgliedskommunen umfangreiche Kommunikationsmaterialien für Fahrradstraßen an, darunter auch Informationsbanner, wie vom ADFC vorgeschlagen! Die Stadt Friedrichshafen stellte dieses Banner der agfk Ende 2023 an Fahrradstraßen im Stadtgebiet auf. Vielleicht denkt das Landratsamt – ebenfalls agfk-Mitglied – nochmals über seine Entscheidung nach, solche Banner als gefährlich zu bezeichnen.
www.agfk-bw.de/angebote/kommunikationsmaterialien-fahrradstrasse
(Bernhard Glatthaar, 2024)