So fahren Sie sicher Fahrrad - ADFC Bodenseekreis

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Bodenseekreis

Berufsradler mit Helm in der Innenstadt

Berufsradler mit Helm in der Innenstadt © ADFC / April Agentur

So fahren Sie sicher Fahrrad

Als Fahrradfahrer lenken Sie ein Fahrzeug, d.h. Sie sind ebenso Verkehrsteilnehmer wie Auto- oder Motorradfahrer, mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Diese Tatsache stellt die Novelle der Straßenverkehrsordnung, die am 1. September 2009 ...

Radfahrer sind Verkehrsteilnehmer

Als Fahrradfahrer lenken Sie ein Fahrzeug, d.h. Sie sind ebenso Verkehrsteilnehmer wie Auto- oder Motorradfahrer, mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten.

Diese Tatsache stellt die Novelle der Straßenverkehrsordnung, die am 1. September 2009 in Kraft getreten ist, endlich klar heraus: Radfahrer sind gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer!


Nicht immer auf Radwegen fahren

Straßenbegleitende Radwege müssen Sie nur dann benutzen, wenn diese durch eines der folgenden blauen Verkehrszeichen (Benutzungspflicht) gekennzeichnet sind (siehe Bild unten).  

Bei Radwegen, die nicht durch diese Vorschriftszeichen gekennzeichnet sind, dürfen Sie zwischen Fahrbahn und Radweg wählen.

Benutzungspflichtige Radwege müssen Sie nicht benutzen, wenn sie absolut unzumutbar bzw. überhaupt nicht befahrbar sind. Dies ist z.B. der Fall, wenn

  • Autos auf Radwegen parken oder andere Hindernisse einen Radweg blockieren,
  • kein Winterdienst erfolgte bzw. Schneehaufen auf den Radweg geschoben wurden,
  • sich Baustellen auf dem Radweg befinden.

Wenn Sie auf Radwegen fahren müssen, so tun Sie das besonders vorsichtig, denn es lauern Gefahren. Rechnen Sie an jeder Kreuzungen und Einmündung damit, dass neben Ihnen ein Auto oder ein Lkw fährt, dessen Fahrer Sie beim Abbiegen übersieht! Schauen Sie vor jeder Querung von Seitenstraßen kurz nach beiden Seiten und schräg nach links hinten, ob sich Ihnen ein Fahrzeug nähert.


Gehwege sind tabu

Fahren Sie grundsätzlich nicht auf Gehwegen. Sie gefährden damit sich selbst und Fußgänger. Gehwege können für Radfahrer ebenso gefährlich sein wie Radwege. Nicht umsonst schreibt die StVO für Kinder bis 10 Jahren vor, dass sie an jeder Kreuzung bzw. Einmündung absteigen und schieben müssen. Genau dort lauern die Gefahren!

Wenn Sie einen Zebrastreifen benutzen wollen, haben Sie nur Vorrang, wenn Sie Ihr Rad schieben. Selbstverständlich dürfen Sie über den Zebrastreifen aber auch fahren.


Ampeln

Beachten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit das Rotlicht bei Ampeln! Sie müssen allerdings keine Fußgängerampeln beachten, sondern nur die Ampel, welche für die Fahrbahn oder den Radwege gilt, je nachdem, wo Sie fahren.

Auf der Fahrbahn dürfen Sie auf der rechten Spur an wartenden Fahrzeugen langsam rechts vorbeifahren.


Einbahnstraßen

Sie dürfen Einbahnstraßen auch in Gegenrichtung befahren, wenn dies mit einem Schild erlaubt ist.


Links fahren ist (fast immer) verboten

Fahren Sie niemals auf Radwegen entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Die einzige Ausnahme, wo dies sogar vorgeschrieben ist, sind so genannte Zweirichtungsradwege. Diese sind mit einem blauen Radwegschild gekennzeichnet.


Ausreichend Abstand zum rechten Fahrbahnrand

Halten Sie auf der Fahrbahn einen Mindestabstand von mindestens 1 Meter zum Bordstein ein, denn so vermeiden Sie, mit unzureichendem Abstand überholt zu werden. Die Spur, auf der die Autos mit ihren rechten Rädern entlangfahren, ist eine gute Richtlinie.

Bei parkenden Autos sollten Sie einen noch größeren Abstand einhalten, falls jemand eine Autotür unachtsam öffnet. Fahren Sie bei parkenden Autos zwischen den Lücken keine Schlangenlinien, sondern einfach geradeaus auf der Fahrbahn.


Eindeutig und berechenbar fahren

Andere sollen Sie sehen und Ihre Absichten einschätzen können. Abbiegen, Anhalten, Spurwechsel und andere Fahrmanöver gehören angekündigt und berechenbar gestaltet. Plötzliche, unangekündigte Richtungswechsel verbieten sich von selbst. Geben Sie Handzeichen, so wie Sie beim Autofahren den Blinker betätigen.

Fahren Sie selbstbewusst! Geben Sie den Autofahrern eine Chance, Sie zu sehen und Ihr Verhalten einschätzen zu können.

Dies gilt auch in Kreisverkehren, bei denen Sie auf der Fahrbahn fahren: Fahren Sie bereits in der Zufahrt zum Kreisverkehr in der Mitte der Fahrbahn, damit Sie nicht überholt werden können, suchen Sie Blickkontakt mit einfahrenden Autofahrern und geben Sie beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr Handzeichen.

Rechnen Sie damit, dass andere Verkehrsteilnehmer Fehler machen, aber geben Sie dennoch deutlich zu erkennen, dass Sie Ihre Rechte kennen. Sollte ein Autofahrer Sie anhupen, lächeln Sie zurück, es könnte ja Ihr Chef sein.


Nehmen Sie Rücksicht

Dort, wo Sie zusammen mit Fußgängern Ihren Weg teilen müssen, sollten Sie rücksichtsvoll fahren. Vor allem auf Kinder und Senioren sollten Sie dabei besondere Rücksicht nehmen. Sie müssen wissen, dass Fußgänger sich oft von Radlern bedroht fühlen. Verhalten Sie sich Fußgängern gegenüber so, wie Sie als Radler gerne von Autofahrern behandelt werden möchten.

(Bernhard Glatthaar)

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