"Rutschgefahr" am Bodensee?
MEERSBURG. Erfreulich war 2020 die Eröffnung einer weiteren Fahrradstraße im Bodenseekreis, dieses Mal in Meersburg an der Grenze zu Stetten.
Wieder einmal werden RadNETZ-Qualitätsstandards ignoriert
MEERSBURG. Erfreulich war 2020 die Eröffnung einer weiteren Fahrradstraße im Bodenseekreis, dieses Mal in Meersburg an der Grenze zu Stetten.
Leider wurden auch auf dieser neuen Fahrradstraße die Markierungen des Fahrradstraßen-Verkehrszeichens viel zu klein ausgeführt. Der ADFC hatte bereits bei der 2019 eingeweihten Fahrradstraße zwischen Hagnau und Kirchberg darauf hingewiesen, denn die Musterlösungen des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg schreiben eine Größe der Fahrradstraßen-Markierung von mindestens 2,0 Metern vor.
Die Begründung der Straßenverkehrsbehörde und des Straßenbauamts für die Mini-Markierung war, dass bei kleinen Markierungen die Rutschgefahr geringer sei. Diese Aussage ist allerdings fachlich nicht haltbar, denn die Griffigkeit der Markierungen entspricht dem technischen Standard. Die Größe der Markierung hat keinen Einfluss.
Der ADFC fordert deshalb von den Behörden die konsequente Einhaltung der Vorgaben des Verkehrsministeriums bei Radverkehrsanlagen. Das Verkehrsministerium hatte im Jahr 2018 die Qualitätsstandards und Musterlösungen, unter anderem auch für Markierungen an Fahrradstraßen, als bindende Richtlinien eingeführt.
Die zu kleinen Markierungen auf den Fahrradstraßen in Meersburg und Hagnau sollten umgehend auf die vorschriftsmäßige Größe geändert werden, denn die Richtlinien des Landes gelten auch im Bodenseekreis.
Auf der 2019 eingeweihten Fahrradstraße in Hagnau entschied sich das Straßenbauamt wegen Rutschgefahr für Markierungen in Miniaturausführung.
Auch bei der neuen Fahrradstraße in der östlichen Uferpromenade in Meersburg wurden die Markierungen entgegen den Qualitätsstandards zu klein ausgeführt.