
An der B 12 bei Niederhaus im Landkreis Lindau wurde von der Kreisverkehrswacht ein großes Plakat zum Seitenabstand beim Überholen aufgestellt. Die Aktion wurde unterstützt vom DVR, von der Unfallversicherung Bayern sowie vom Landesinnenministerium und Bundesverkehrsministerium. Im Bodenseekreis wurden solche Plakate von den Behörden abgelehnt. © Bernhard Glatthaar
Kein Wille, kein Schild
Im Jahr 2020 wurde in der Novelle der Straßenverkehrsordnung ein Mindest-Überholabstand zwischen Kfz und Radfahrern von 1,5 m innerorts und 2,0 m außerorts eingeführt.
Im Jahr 2020 wurde in der Novelle der Straßenverkehrsordnung ein Mindest-Überholabstand zwischen Kfz und Radfahrern von 1,5 m innerorts und 2,0 m außerorts eingeführt.
Die im Jahr 2021 vom ADFC im Bodenseekreis durchgeführten Seitenabstandsmessungen zeigten eindeutig auf, dass die Mehrheit der Kfz den Abstand zu Radfahrern beim Überholen unterschreitet: Bei den insgesamt 3.643 gemessenen Überholvorgängen hielten innerorts nur 43 % aller Kfz den Abstand von 1,5 m und außerorts nur 17 % einen Abstand von 2,0 m ein!
Durch diese Abstandsmessungen wurde die alltägliche Gefährdung von Radfahrern mit Zahlen belegt, die gerade außerorts einen dringenden Handlungsbedarf aufzeigten. Der ADFC forderte deshalb von den Behörden im Bodenseekreis Maßnahmen wie Hinweistafeln an Straßen oder Informationskampagnen. Leider gab es seither keine Aktivitäten des Landkreises oder der Städte und Gemeinden, was sehr bedauerlich ist.
Dass Informationstafeln verkehrsrechtlich möglich sind, beweisen andere Bundesländer seit langem. Selbst im benachbarten – eher konservativen – Bayern stand 2025 an der B 12 im Landkreis Lindau so ein Schild. Und unsere europäischen Nachbarn kennen Hinweise zum Überholabstand schon lange.
Es liegt nicht am deutschen Straßenverkehrsrecht, dass von den Behörden im Bodenseekreis Abstandsschilder – nicht einmal als zeitlich begrenzte Kampagne – abgelehnt werden. Sind es womöglich die „entscheidenden“ Personen, die es verhindern?










